Kindesunterhalt
bei Scheidung und Trennung der Ehe
Grundsätzlich gilt, Kindesunterhalt muss bezahlt werden.
Aber wie viel?
Einen ersten Überblick bietet Ihnen die Düsseldorfer Tabelle.
Diese wird fortlaufend neu angepasst.
Getrennt lebende Kinder haben hiernach einen höheren Unterhaltsanspruch.
Barunterhalt muss in der Regel der bezahlen, bei dem die Kinder nicht leben.
Wenn Sie mithilfe dieser Tabelle Ihre Frage nicht geklärt bekommen, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes/Ihrer Kinder geben.
Sie erreichen mich in meinem Büro in Brackenheim.
Dazu brauche ich Ihre/die Ihres Ehegatten:
- letzten 12 Verdienstbescheinigungen
- Zusammenstellung der weiteren Einkünfte der letzten 12 Monate
- letzten Einkommensteuerbescheid
- Vermögenszusammenstellung auf den vorangegangen Monatsletzten
- Mitteilung, wo die Kinder leben
Sie haben Fragen oder wollen zum Bereich Kindesunterhalt einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 07135-974990 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir sind als Rechtsanwälte überwiegend in der Region Bönnigheim, Eppingen, Schwaigern, Lauffen, Nordheim, Güglingen, Zaberfeld, Cleebronn, Besigheim, Hessigheim und Brackenheim tätig.