Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

bei Scheidung und Trennung der Ehe

Grundsätzlich gilt, Kindesunterhalt muss bezahlt werden.

Aber wie viel?

Einen ersten Überblick bietet Ihnen die Düsseldorfer Tabelle
Diese wird fortlaufend neu angepasst. 

Getrennt lebende Kinder haben hiernach einen höheren Unterhaltsanspruch.

Barunterhalt muss in der Regel der bezahlen, bei dem die Kinder nicht leben.


Wenn Sie mithilfe dieser Tabelle Ihre Frage nicht geklärt bekommen, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes/Ihrer Kinder geben. 
Sie erreichen mich in meinem Büro in Brackenheim. 


Dazu brauche ich Ihre/die Ihres Ehegatten:
  • letzten 12 Verdienstbescheinigungen
  • Zusammenstellung der weiteren Einkünfte der letzten 12 Monate
  • letzten Einkommensteuerbescheid
  • Vermögenszusammenstellung auf den vorangegangen Monatsletzten
  • Mitteilung, wo die Kinder leben


Sie haben Fragen oder wollen zum Bereich Kindesunterhalt einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 07135-974990 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.



Wir sind als Rechtsanwälte überwiegend in der Region Bönnigheim, Eppingen, Schwaigern, Lauffen, Nordheim, Güglingen, Zaberfeld, Cleebronn, Besigheim, Hessigheim und Brackenheim tätig.


Alle Leistungen auf einen Blick:

Familienrecht

Umfangreiche Beratung in jedem familienrechtlichen Gebiet

Sorgerecht für Kinder

Die Pflicht und das Recht, für Ihre minderjährigen Kinder zu sorgen

Umgangsrecht mit Kindern

Das Besuchsrecht 
mit dem Kinde

Unterhalt

Ehegatten- und
Kindesunterhalt

 Mediation

Ihre außergerichtliche Alternative 

Trennung und Scheidung

Kompetente Unterstützung bei jeglichen Trennungsfragen

Zugewinn

finanzielle Klarheit bei Ihrer Trennung/Scheidung

Vermögens-auseinandersetzung

Interessengerechter Ausgleich bei Scheidung und Trennung
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