Die gemeinsame elterliche Sorge
Eine gemeinsame elterliche Sorge besteht von Gesetzes wegen immer
Das gemeinsame Sorgerecht verbleibt im Regelfall auch nach einer Scheidung der Eltern bei beiden Elternteilen.
Wird von einem Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beim Familiengericht beantragt, trifft das Gericht eine Entscheidung über die elterliche Sorge.
Stellen die Eltern keinen Antrag, verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Soweit sich die Eltern mit einer Übertragung der Sorge auf einen Elternteil einig sind, kann das Sorgerecht übertragen werden. Das Gericht orientiert sich in der Regel an dem Willen der Eltern.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge obliegt die Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält.
Eine gemeinsame Entscheidung ist herbeizuführen, wenn es für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Beispielsfälle sind, die Entscheidung über eine Religionszugehörigkeit, Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule oder voraussehbare planbare Operationen
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