Zugewinn
bei der Trennung oder Scheidung
Der Zugewinn ist das Endvermögen eines Ehegatten, welches sein Anfangsvermögen übersteigt.
Erbschaften und Schenkungen werden auch berücksichtigt.
Die Ehewohnung fällt in aller Regel auch zum Zugewinn. Durch richtige Gestaltung von Eheverträgen kann diese auch in schwierigen finanziellen Verhältnissen erhalten bleiben.
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