Zugewinn

Zugewinn

bei der Trennung oder Scheidung

Der Zugewinn ist das Endvermögen eines Ehegatten, welches sein Anfangsvermögen übersteigt.

Erbschaften und Schenkungen werden auch berücksichtigt.

Die Ehewohnung fällt in aller Regel auch zum Zugewinn. Durch richtige Gestaltung von Eheverträgen kann diese auch in schwierigen finanziellen Verhältnissen erhalten bleiben.

Sie haben Fragen oder wollen zum Bereich Zugewinn einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 07135-974990 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.



Wir sind als Rechtsanwälte überwiegend in der Region Bönnigheim, Eppingen, Schwaigern, Lauffen, Nordheim, Güglingen, Zaberfeld, Cleebronn, Besigheim, Hessigheim und Brackenheim tätig.


Alle Leistungen auf einen Blick:

Familienrecht

Umfangreiche Beratung in jedem familienrechtlichen Gebiet

Sorgerecht für Kinder

Die Pflicht und das Recht, für Ihre minderjährigen Kinder zu sorgen

Umgangsrecht mit Kindern

Das Besuchsrecht 
mit dem Kinde

Unterhalt

Ehegatten- und
Kindesunterhalt

 Mediation

Ihre außergerichtliche Alternative 

Trennung und Scheidung

Kompetente Unterstützung bei jeglichen Trennungsfragen

Zugewinn

finanzielle Klarheit bei Ihrer Trennung/Scheidung

Vermögens-auseinandersetzung

Interessengerechter Ausgleich bei Scheidung und Trennung
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